Informationen in Deutscher Gebärdensprache
Hier finden Sie Informationen in Deutscher Gebärdensprache über die ZABA und generell zu barrierefreien Angeboten.
Aufbau und Nutzung der ZABA
Was ist ZABA?
ZABA ist die Zentrale Anlaufstelle für Barrierefreie Angebote. Auf dieser Webseite finden Sie Informationen über barrierefreie Medienangebote. Wenn Sie Fragen oder Beschwerden haben, werden diese hier entgegengenommen und direkt an die richtige Stelle weitergeleitet. Alle öffentlich-rechtlichen sowie die privaten Rundfunk- und audiovisuellen Medienanbieter in Deutschland, deren Angebote von den Landesmedienanstalten reguliert werden, sind auf diesem übergeordneten Portal gebündelt. Die ZABA kümmert sich ausschließlich um Fragen rund um die Barrierefreiheit.
Auf der ZABA-Startseite erfahren Sie, wie Sie einen bestimmten Medienanbieter schnell und direkt kontaktieren können. Und wir erklären Ihnen, wie Sie dem Medienanbieter Fragen oder Beschwerden senden können. Zudem bekommen Sie generelle Informationen zu barrierefreien Angeboten in den Medien. Sie können alle Informationen lesen oder hören. Ergänzend gibt es Übersetzungen in Gebärdensprache und in Leichte Sprache.
Medienanbieter finden
Sie haben drei verschiedene Möglichkeiten den von Ihnen gesuchten Medienanbieter zu finden: Sie können einen Suchbegriff eingeben. Sie können direkt aus einer Liste bekannter TV-Sender auswählen. Oder Sie können ein „A-Z“ nutzen. In diesem alphabetisch geordneten Verzeichnis sind alle verfügbaren Medienanbieter gelistet.
Wenn Sie den von Ihnen gesuchten Medienanbieter nicht finden können, haben Sie die Möglichkeit, ZABA direkt zu kontaktieren. Ihr Anliegen wird dann weitergeleitet.
Medienanbieter kontaktieren
Wenn Sie den von Ihnen gesuchten Medienanbieter gefunden haben, gibt es zwei Möglichkeiten: Sie können eine Nachricht mit Ihrer Frage oder Beschwerde an den Anbieter senden. Oder Sie können zur Website des Anbieters wechseln, um weitere Informationen über den Medienanbieter zu erhalten. Dann verlassen Sie die ZABA-Webseite. Ist es Ihr Anliegen, eine Nachricht an den Medienanbieter zu schreiben, wählen Sie die Funktion „Nachricht an den Medienanbieter“.
Beschwerdeprozess
Zuerst erhalten Sie die Möglichkeit, die Art Ihres Anliegens auszuwählen. Vielleicht vermissen Sie Untertitel bei einem Angebot? Oder Sie haben zum Beispiel Fragen zur Sprachqualität? In einem nächsten Schritt haben Sie Gelegenheit, Ihr Anliegen bitte möglichst präzise zu beschreiben, was Sie zum Beispiel stört oder was Sie zum Beispiel nicht verstehen. Bei Problemen mit Online-Angeboten empfiehlt es sich auch, den verwendeten Browser mit aufzuführen, bei Audio-Problemen sind Details Ihrer eigenen technischen Ausstattung hilfreich.
Im Anschluss können Sie ihre persönlichen Daten eingeben. Diese werden dann an den Medienanbieter weitergeleitet und zur Bearbeitung Ihres Anliegens genutzt. Auch anonyme Hinweise sind möglich. Sie bekommen dann allerdings keine Antwort. Möchten Sie eine Kopie Ihrer Nachricht an den Medienanbieter per E-Mail erhalten, ist die Angabe der E-Mail-Adresse verpflichtend. Die Zustimmung zu den Datenschutz-Richtlinien ist grundsätzlich erforderlich.
Anschließend können Sie alle von Ihnen gemachten Angaben im Überblick noch einmal prüfen. Sie wollen eine Angabe korrigieren? Dann springen Sie einfach zurück zum entsprechenden Bearbeitungsschritt. Wenn Sie die Nachricht absenden wollen, wählen „Nachricht absenden“.
Barrierefreiheit in den Medien
Barrierefreie Angebote im TV und online
Barrierefreie Angebote ermöglichen vor allem Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am audiovisuellen Informations- und Unterhaltungsangebot. Zu den Angeboten gehören im Wesentlichen Untertitel, Gebärdenspracheinblendungen, Audiodeskription und Texte in Leichter Sprache. Bei Apps und Online gibt es weitere Hilfsmittel, die Barrieren abbauen.
Untertitel
Untertitel richten sich vor allem an Schwerhörige und Gehörlose. Aber auch für Menschen, die Deutsch lernen, ist dieser Service hilfreich. Zudem sind Untertitel überall nützlich, wo Fernsehen oder Online-Videos nicht mit Ton geguckt werden können. Zum Beispiel in der U-Bahn oder am Flughafen. Bei der Untertitelung werden sämtliche Dialoge, Moderationen und Kommentare, aber auch Geräusche und Musik verschriftlicht. Die entsprechenden Texte sind entweder in das Video eingebettet und dauerhaft sichtbar, oder sie können bei Bedarf zugeschaltet werden. Untertitel geben in verkürzter Form alle Informationen wieder, die auch Hörende bekommen. Sie werden nicht exklusiv im linearen TV angeboten, sondern sind auf allen Ausspielwegen nutzbar.
Gebärdensprache
Angebote, bei denen Gebärdensprachdolmetschende eingeblendet werden, sind für Menschen, die die Deutsche Gebärdensprache (DGS) nutzen. Sie ist eine offiziell anerkannte Sprache, mit der stark Schwerhörige und Gehörlose kommunizieren. Die DGS ist eine visuell-manuelle Form der Sprache und besteht aus Handzeichen, Mimik sowie Körperhaltung. Auch abstrakte Inhalte können mit ihr vermittelt werden. Bei Angeboten in den Medien, zum Beispiel im Fernsehen oder bei Online-Angeboten, ist es für die Verständlichkeit erforderlich, dass die Gebärdensprachdolmetschenden gut im Bild bzw. Video sichtbar sind. Ansonsten lässt sich die Übersetzung von Lautsprache in Gebärdensprache nicht nachvollziehen.
Audiodeskription
Dieser Service, auch Hörfilm genannt, hilft Sehbehinderten und Blinden, die Handlung eines Films besser wahrzunehmen. Eine Sprecherin oder ein Sprecher beschreibt auf einer zusätzlichen Tonspur, was zu sehen ist: Handlung und Ort des Geschehens sowie Aussehen, Gestik und Mimik der Personen. Diese Informationen müssen in die Dialogpausen gesprochen werden und sind entsprechend kurz und klar formuliert. Der Originalton wird durch die Bildbeschreibung ergänzt. Ziel der Audiodeskription ist es, sehbehinderten und blinden Menschen ein barrierefreies Filmerlebnis zu ermöglichen, das dem der Sehenden ähnelt. Audiodeskription gibt es aber nicht nur für Filme, sondern auch bei Live-Ereignissen, wie zum Beispiel Unterhaltungsshows oder Sportevents.
Texte in Leichter Sprache
Dieses Konzept, das die deutsche Sprache maximal vereinfacht, baut Hürden ab für Menschen, die die Standardsprache nicht oder nur schwer verstehen. Lernbehinderte, Hörgeschädigte, Menschen mit geringer Lesekompetenz und Migrant:innen bekommen so einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen. Die Leichte Sprache folgt klaren Regeln. Gegenüber der deutschen Standardsprache sind Grammatik und Wortschatz deutlich reduziert. Die Sätze sind kurz, Fremdwörter oder Fachbegriffe werden erklärt. Die sprachliche Vereinfachung geht mit einer optischen Darbietung der Texte einher, die das Lesen erleichtert. Alle Texte in Leichter Sprache müssen grammatikalisch und orthografisch korrekt sein.
Online
Bei Online-Angeboten und Apps gibt es viele Techniken zur Vermeidung von Barrieren und zur Unterstützung assistiver Technologien. Zum Beispiel müssen Schriften variabel vergrößert werden können und visuelle Inhalte (Bilder/Grafiken) mit einem beschreibenden Alternativtext versehen sein. Internetseiten und Apps können so optimiert werden, dass sie mit einer speziellen Software („Screenreader“) gut vorgelesen werden können. Sehbehinderte und blinde Menschen werden damit durch die Funktionen einer Oberfläche geführt und können Angebote ähnlich gut nutzen wie Sehende. Screenreader und Bildschirmlupen stehen heute auf den meisten Computern und Smartphones zur Verfügung.