Barrierefreie Angebote im TV und online

Barrierefreie Angebote ermöglichen vor allem Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am audiovisuellen Informations- und Unterhaltungsangebot. Zu den Angeboten gehören im Wesentlichen Untertitel, Gebärden­sprach­einblendungen, Audiodeskription und Texte in Leichter Sprache. Bei Apps und Online gibt es weitere Hilfsmittel, die Barrieren abbauen.

Rote Signallampe im Sendestudio, darunter ein Schild mit dem Text "Bitte Ruhe, Live Untertitelung"

Bei einigen Sendungen werden die Untertitel zumeist mit mithilfe einer Spracherkennungssoftware live produziert.

Quelle: NDR

Untertitel

Untertitel richten sich vor allem an Schwerhörige und Gehörlose. Aber auch für Menschen, die Deutsch lernen, ist dieser Service hilfreich. Zudem sind Untertitel überall nützlich, wo Fernsehen oder Online-Videos nicht mit Ton geguckt werden können. Zum Beispiel in der U-Bahn oder am Flughafen. Bei der Untertitelung werden sämtliche Dialoge, Moderationen und Kommentare, aber auch Geräusche und Musik verschriftlicht. Die entsprechenden Texte sind entweder in das Video eingebettet und dauerhaft sichtbar, oder sie können bei Bedarf zugeschaltet werden. Untertitel geben in verkürzter Form alle Informationen wieder, die auch Hörende bekommen. Sie werden nicht exklusiv im linearen TV angeboten, sondern sind auf allen Ausspielwegen nutzbar.

Eine Frau kommuniziert in Gebärdensprache

Die Gebärdensprache ermöglicht gehörlosen Menschen im Gegensatz zur Lautsprache eine entspannte und verlässliche Kommunikation.

Quelle: gesellschaftsbilder.de

Gebärdensprache

Angebote, bei denen Gebärdensprachdolmetschende eingeblendet werden, sind für Menschen, die die Deutsche Gebärdensprache (DGS) nutzen. Sie ist eine offiziell anerkannte Sprache, mit der stark Schwerhörige und Gehörlose kommunizieren. Die DGS ist eine visuell-manuelle Form der Sprache und besteht aus Handzeichen, Mimik sowie Körperhaltung. Auch abstrakte Inhalte können mit ihr vermittelt werden. Bei Angeboten in den Medien, zum Beispiel im Fernsehen oder bei Online-Angeboten, ist es für die Verständlichkeit erforderlich, dass die Gebärdensprachdolmetschenden gut im Bild bzw. Video sichtbar sind. Ansonsten lässt sich die Übersetzung von Lautsprache in Gebärdensprache nicht nachvollziehen.

Nahaufname eines handlichen Videoplayers, auf dem Untertitel zu sehen sind und ein Mann, der in Gebärdensprache kommuniziert

Die Audiodeskription macht Videos für blinde und stark sehbehinderte Zuschauer verständlich.

Quelle: gesellschaftsbilder.de

Audiodeskription

Dieser Service, auch Hörfilm genannt, hilft Sehbehinderten und Blinden, die Handlung eines Films besser wahrzunehmen. Eine Sprecherin oder ein Sprecher beschreibt auf einerzusätzlichen Tonspur, was zu sehen ist: Handlung und Ort des Geschehens sowie Aussehen, Gestik und Mimik der Personen. Diese Informationen müssen in die Dialogpausen gesprochen werden und sind entsprechend kurz und klar formuliert. Der Originalton wird durch die Bildbeschreibung ergänzt. Ziel der Audiodeskription ist es, sehbehinderten und blinden Menschen ein barrierefreies Filmerlebnis zu ermöglichen, das dem der Sehenden ähnelt. Audiodeskription gibt es aber nicht nur für Filme, sondern auch bei Live-Ereignissen, wie zum Beispiel Unterhaltungsshows oder Sportevents.

Ein Stapel Duden-Bücher mit dem Titel "Arbeitsbuch Leichte Sprache"

Kurze Sätze und einfache Wörter prägen die Leichte Sprache, für die es klare Regeln gibt.

Quelle: NDR

Texte in Leichter Sprache

Dieses Konzept, das die deutsche Sprache maximal vereinfacht, baut Hürden ab für Menschen, die die Standardsprache nicht oder nur schwer verstehen. Lernbehinderte, Hörgeschädigte, Menschen mit geringer Lesekompetenz und Migrant:innen bekommen so einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen. Die Leichte Sprache folgt klaren Regeln. Gegenüber der deutschen Standardsprache sind Grammatik und Wortschatz deutlich reduziert. Die Sätze sind kurz, Fremdwörter oder Fachbegriffe werden erklärt. Die sprachliche Vereinfachung geht mit einer optischen Darbietung der Texte einher, die das Lesen erleichtert. Alle Texte in Leichter Sprache müssen grammatikalisch und orthografisch korrekt sein.

Nahaufname der Hände eines Laptop-Nutzers bei der Bedienung einer Braille-Eingabezeile

Technische Hilfsmittel sorgen dafür, dass auch Menschen mit motorischen oder visuellen Einschränkungen Online-Angebote nutzen können.

Quelle: gesellschaftsbilder.de

Online

Bei Online-Angeboten und Apps gibt es viele Techniken zur Vermeidung von Barrieren und zur Unterstützung assistiver Technologien. Zum Beispiel müssen Schriften variabel vergrößert werden können und visuelle Inhalte (Bilder/Grafiken) mit einem beschreibenden Alternativtext versehen sein. Internetseiten und Apps können so optimiert werden, dass sie mit einer speziellen Software („Screenreader“) gut vorgelesen werden können. Sehbehinderte und blinde Menschen werden damit durch die Funktionen einer Oberfläche geführt und können Angebote ähnlich gut nutzen wie Sehende. Screenreader und Bildschirmlupen stehen heute auf den meisten Computern und Smartphones zur Verfügung.

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Wenn Sie sich zur Barrierefreiheit bei einem bestimmten Medienanbieter informieren möchten, können Sie den Medienanbieter hier auf der ZABA-Webseite suchen und dann zum Informationsangebot des Medienanbieters auf dessen Website wechseln.

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